Hospitalstraße 5, 66798 Wallerfangen

Anmeldung besetzt: Mo. – Fr. von 08:00 bis 12:00

06831/45 77 12 3

Organisatorisches

Fristen und Regelungen

Gültigkeitsdauer und Rezeptunterbrechung

Die Verordnung ist nur 28 Kalendertage gültig.
Innerhalb dieser Frist muss die Behandlung begonnen werden.
Funktioniert das, aufgrund des hohem Patientenaufkommens oder anderer Gründe nicht, muss der Patient also Sie selbst die Verordnung vom Arzt abändern lassen der dieses dann mit einem aktuellerem Rezeptdatum versehen wird.
Bei einer Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Kalendertagen verliert die Verordnung ebenfalls ihre Gültigkeit. Dies gilt auch bei beruflicher Verhinderung.

Eine Veränderung der vom Arzt verordneten Heilmittelverordnung ist gesetzlich untersagt.
(Beispiel: Massage statt Krankengymnastik, Doppelbehandlungen)

All diese Kriterien werden von den Krankenkassen genauestens überprüft und bestimmen somit auch massgeblich das Gehalt unserer Therapeuten.

 

Nachbehandlungstermine bitte frühzeitig planen lassen
Sollte Ihnen eine Operation bevorstehen und Ihr Arzt hat Sie bereits über eine anschließende notwendige physiotherapeutische Behandlung informiert, so kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig. Meist wissen wir über den postoperativen Verlauf Bescheid und können dementsprechend schon im Voraus stressfrei Ihren persönlichen Terminplan gestalten. Da wir oft sehr hochfrequentiert und 4-5 Wochen ausgebucht sind, sichert dies im voraus Ihre nachfolgenden Behandlungs-Termine.

 

Terminabsage
Falls Sie einen vereinbarten Termin aus welchen Gründen auch immer, nicht wahrnehmen können, müssen Sie uns 24 Stunden vorher über Ihren Ausfall informieren.
So haben wir ausreichend Zeit, Ihren Termin neu zu vergeben.

Sollten Sie einen Termin nicht rechtzeitig absagen können, rufen Sie uns dennoch schnellstmöglich an. Wir sind sehr bemüht den Ihren ausgefallenen Termin an andere Patienten weiterzugeben.

Wir behalten uns vor, den Termin (bei nicht fristgerechter Absage) in voller Vergütungshöhe in Rechnung zu stellen.

 

Die Rechtsgrundlagen
Wir dürfen als Physiotherapeutische Praxis gemäß § 615 BGB (sogenannter Annahmeverzug) die vereinbarte Vergütung vom Patienten für nicht in Anspruch genommene Termine verlangen, um die Vergütung der Therapeuten/Therapeutinnen und deren Arbeitsplatz weiterhin zu sichern.

Aus diesem Grund schließen wir mit jedem Patient einen schriftlichen Behandlungsvertrag ab. Das Ausfallhonorar ist in diesen Fällen immer eine Pauschale, die sich nach Höhe und Dauer des ausgefallenen Termin richtet.
(Beispiel: Verpasster 60 Minuten MLD Termin = 60,- Euro, Verpasster KG Termin 20 Minuten = 24,- Euro)

 

Termindauer
Die Termindauer ist abhängig von der ärztlichen Verordnung und kann zwischen 15 und 60 Minuten lang sein.
Bitte beachten Sie, dass die Standard-Behandlungszeit für Patienten der Physiotherapie mit Rezept regulär 15 Minuten beträgt!
Gerne versuchen wir aber, mehr Zeit für Sie einzuräumen. Bitte nehmen Sie aber auch Rücksicht darauf, dass es zeitweise zu Engpässen kommen kann.

 

Pünktlichkeit
Bitte erscheinen Sie 5-10 Minuten vor Ihren Behandlungsterminen. Während dieser Zeit haben Sie dann beispielsweise auch die Möglichkeit, Ihre Termine zu ändern oder noch offene Fragen zu klären.

 

Umfang der Leistung
Warum dauert die KG-Behandlung am Patienten keine vollen 20 Minuten?
Diese Frage wird uns häufig gestellt. Zum Umfang der Leistung gehört neben der Durchführung therapeutischer Maßnahmen am Patienten auch das Aufstellen des Behandlungsplans, die Verlaufsdokumentation und ggf. das Verfassen der Mitteilung an den verordnenden Arzt.
Dazu muss der Patient sich entkleiden und wieder anziehen, und der Raum kann in dieser Zeit nicht genutzt werden.
Aus diesem Grund sind es dann manchmal eben nur zwischen 15-18 Minuten regulärer Behandlunsgzeit pro KG Anwendung.

Bei MLD 45 behandeln wir 38-40 Minuten, da wir Termine im 20 Minuten Rhythmus Termine gebloggt haben.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei unserem Verband der Physiotherapie in Trier ( https://vpt-sw.de ) oder bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.